Die Überbrückungshilfe wurde verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Ab sofort kann die Förderung für die Monate September bis Dezember 2020 beantragt werden.
Wie auch die Überbrückungshilfe (Phase 1), können diese Zuschüsse nur durch Steuerberater*innen u.ä. beantragt werden. Die Details und eine umfassende FAQ-Sammlung finden Sie auf der >> digitalen Plattform für das Thema Überbrückungshilfen. In tolles Tool wurde auf auf dem DIHK-Portal veröffentlicht. Hier können Sie einen >> Vorab-Check durchführen. So können potentielle Antragsteller*innen besser abschätzen, ob sich die Beauftragung einer Steuerberatung für die Überbrückungshilfe II lohnt.